Dr. Laurie-Ann Klein :: Rechtsanwältin :: Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Laurie-Ann Klein, nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und erfolgreichem Abschluss der Referendarzeit habe ich zunächst ebenfalls in Bochum promoviert. Seit 2010 bin ich als Rechtsanwältin tätig, und seit dem Jahr 2014 bin ich berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu tragen.
Das Arbeitsrecht war schon während des Studiums mein Schwerpunkt, den ich im Rechtsreferendariat noch vertieft habe. Im Laufe der letzten Jahre konnte ich in vielfältigen gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Auseinandersetzungen umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sammeln. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bildete die rechtliche Betreuung von Betriebsräten einen Schwerpunkt. In zahlreichen arbeitsgerichtlichen Verfahren konnte ich betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte erfolgreich einklagen und zur Durchsetzung bringen.
Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin schule ich zudem Betriebsräte zu betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Themen. Die enge, persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern, Betriebsräten, Personalräten und anderen Arbeitnehmervertretungen ist mir wichtig. Dabei hat für mich stets die Zufriedenheit des Mandanten oberste Priorität; denn nur, wenn es gelingt, in einer für den Mandanten oft persönlich schwierigen Situation eine praktikable Lösung zu erarbeiten, sehe ich das Ziel meiner Arbeit erreicht.
Tätigkeitsschwerpunkte
Individualarbeitsrecht
- Kündigungsschutz | Abmahnungen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Geltendmachung von Lohndifferenzen | Mindestlohn
Kollektivarbeitsrecht
- Interessenausgleich und Sozialpläne
- Vertretung von Betriebs- und Personalräten in gerichtlichen Beschlussverfahren
- Durchführung von Schulungsveranstaltungen