Rechtsanwältin Dr. Laurie-Ann Klein

Dr. Laurie-Ann Klein :: Rechtsanwältin :: Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Laurie-Ann Klein, nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und erfolgreichem Abschluss der Referendar­­­zeit habe ich zunächst ebenfalls in Bochum promoviert. Seit 2010 bin ich als Rechtsanwältin tätig, und seit dem Jahr 2014 bin ich berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu tragen.

Das Arbeitsrecht war schon während des Studiums mein Schwerpunkt, den ich im Rechtsreferendariat noch vertieft habe. Im Laufe der letzten Jahre konnte ich in vielfältigen gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Auseinandersetzungen umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sammeln. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bildete die rechtliche Betreuung von Betriebsräten einen Schwerpunkt. In zahlreichen arbeitsgerichtlichen Verfahren konnte ich betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte erfolgreich einklagen und zur Durchsetzung bringen.

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechts­anwältin schule ich zudem Betriebsräte zu betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Themen. Die enge, persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern, Betriebsräten, Personalräten und anderen Arbeitnehmervertretungen ist mir wichtig. Dabei hat für mich stets die Zufriedenheit des Mandanten oberste Priorität; denn nur, wenn es gelingt, in einer für den Mandanten oft persönlich schwierigen Situation eine praktikable Lösung zu erarbeiten, sehe ich das Ziel meiner Arbeit erreicht.

Tätigkeitsschwerpunkte

Individualarbeitsrecht

Kollektivarbeitsrecht

Aktuelles

01.03.2018
Newsletter für Personalräte
Informieren Sie sich über folgende Themen: Ver­weige­rung der Zu­stim­mung des Per­so­nal­rats per E-Mail • Zur Frage der Beacht­lich­keit einer Zu­stim­mungs­ver­wei­gerung • Un­wirk­sam­keit einer Befris­tungs­abrede wegen Ver­letzung von Mit­be­stim­mungs­rechten des Per­so­nal­rats weiter­lesen …

01.03.2018
Newsletter für Betriebsräte
Informieren Sie sich über folgende Themen: Unbillige Weisungen des Arbeitgebers sind nicht ver­bind­lich • Ein­sichts­recht in Brutto­lohn­listen ohne Anonymisierung • Wahl­anfechtung – Vor­heriger Ein­spruch gegen die Wähler­liste weiterlesen …