Horst Welkoborsky - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum

Horst Welkoborsky :: Rechtsanwalt :: Fachanwalt für Arbeitsrecht

Horst Welkoborsky, nach Studium und Referendariat in Frankfurt, Berlin, Gießen und Bremen zunächst ÖTV-Gewerkschaftssekretär. Seit Ende der 70´er Jahre bin ich in Bochum als Rechtsanwalt auf Seiten der Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften tätig. Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit 1984.

Schon immer hat mich das Betriebsverfassungsrecht besonders interessiert. Auch die Personalvertretung im öffentlichen Dienst ist ein großes und interessantes Betätigungsfeld, dem ich gerne nachgehe. Besonders gut kenne ich mich auch in der Verhandlung von Transfer-Sozialplänen aus. In der Betreuung von örtlichen Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten bin ich langjährig erfahren. Neben Beratung und gerichtlichen Verfahren bin ich häufig Einigungsstellen-Vorsitzender im kommunalen Bereich, Verfasser eines Kommentars zum Landespersonal- vertretungsgesetz NRW in der 4. Auflage und schreibe regelmäßig Aufsätze und Beiträge für Fachzeitschriften.

Für mich ist es eine Anerkennung meiner Arbeit, wenn mir Betriebsräte und Personalräte über lange Jahre, manchmal Jahrzehnte Vertrauen schenken und sich von mir beraten lassen. Ich schätze die Zusammenarbeit in unserer Sozietät, das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen und die fachliche Auseinandersetzung um den besten Weg und die richtige Taktik.

Tätigkeitsschwerpunkte

Individualarbeitsrecht

Betriebsverfassungsrecht

Personalvertretungsrecht

Aktuelles

01.03.2018
Newsletter für Personalräte
Informieren Sie sich über folgende Themen: Ver­weige­rung der Zu­stim­mung des Per­so­nal­rats per E-Mail • Zur Frage der Beacht­lich­keit einer Zu­stim­mungs­ver­wei­gerung • Un­wirk­sam­keit einer Befris­tungs­abrede wegen Ver­letzung von Mit­be­stim­mungs­rechten des Per­so­nal­rats weiter­lesen …

01.03.2018
Newsletter für Betriebsräte
Informieren Sie sich über folgende Themen: Unbillige Weisungen des Arbeitgebers sind nicht ver­bind­lich • Ein­sichts­recht in Brutto­lohn­listen ohne Anonymisierung • Wahl­anfechtung – Vor­heriger Ein­spruch gegen die Wähler­liste weiterlesen …